Ein technischer Defekt an der Sprinkleranlage, geplante Schweißarbeiten in einer Fertigungshalle oder die Ausrichtung eines Großevents: Es gibt zahlreiche Situationen, in denen das Brandrisiko schlagartig steigt. In solchen Fällen verlangen Baubehörden, Berufsgenossenschaften und Sachversicherer das unverzügliche Hinzuziehen einer professionellen Brandwache.
Besonders in Industrie- und Gewerbegebieten im Oldenburger Münsterland – von Vechta über Cloppenburg bis Friesoythe – stehen Betriebe vor der Herausforderung, strenge brandschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Doch wann genau ist eine Brandwache in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben, welche Aufgaben übernimmt das Personal vor Ort und wer haftet im Ernstfall?
Gesetzliche Grundlagen: Wann droht die Pflicht zur Brandwache?
Die Verpflichtung zur Gestellung einer Brandwache ergibt sich in Niedersachsen aus verschiedenen rechtlichen und vertraglichen Regelungen, darunter die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), die Verkaufsstätten- und Versammlungsstättenverordnungen sowie die Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
In der Praxis lassen sich vier Hauptgründe unterscheiden:
1. Nach feuergefährlichen Arbeiten (Heißarbeiten)
Bei Sanierungs-, Bau- oder Instandhaltungsarbeiten kommen häufig Verfahren wie Schweißen, Trennschleifen (Flexen), Löten oder das Aufbringen von Dachpappe mit offener Flamme zum Einsatz.
- Das Risiko: Funkenflug und Hitzeleitung können in Hohlräumen, Dämmstoffen oder Zwischendecken unbemerkt Glutnester erzeugen.
- Die Regelung: Nach Beendigung der Arbeiten schreibt die DGUV Information 205-002 eine mehrstündige Nachkontrolle vor. Eine professionelle Brandwache kontrolliert den Bereich mit Wärmebildkameras, um Entstehungsbrände sofort zu erkennen.
2. Ausfall oder Abschaltung von Brandschutzeinrichtungen
Fällt in einem Gewerbebetrieb oder einer Logistikimmobilie die automatische Brandmeldeanlage (BMA), die Sprinkleranlage oder die Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA) wegen Wartung, Defekt oder Umbauarbeiten aus, erlischt häufig die Betriebserlaubnis des Gebäudes.
- Die Konsequenz: Um eine Schließung des Objekts durch die Bauaufsichtsbehörde oder den Verlust des Versicherungsschutzes zu verhindern, muss eine stationäre Brandwache das Gebäude rund um die Uhr bestreifen und manuell überwachen.
3. Großveranstaltungen & Events
Veranstaltungen in Hallen, Zeltbauten oder auf Freiflächen im Raum Cloppenburg und Vechta unterliegen ab bestimmten Personenzahlen der Versammlungsstättenverordnung.
- Im behördlich genehmigten Sicherheitskonzept wird häufig explizit eine geschulte Brandwache gefordert – beispielsweise beim Einsatz von Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder bei der Absicherung von Flucht- und Rettungswegen.
4. Nach einem Brandereignis (Brandnachwache)
Selbst wenn die Feuerwehr einen Brand erfolgreich gelöscht hat, besteht weiterhin Gefahr. Unter Trümmern und in Isolierungen können verdeckte Glutnester wieder aufflammen. Die Brandnachwache stellt sicher, dass das Objekt nach dem Abrücken der Einsatzkräfte nicht erneut in Flammen aufgeht.
Welche Qualifikationen muss eine Brandwache erfüllen?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein einfacher Sicherheitsmitarbeiter ohne Zusatzqualifikation als Brandwache eingesetzt werden darf. Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an das Personal:
- Unterrichtung / Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: Nachweis der allgemeinen Zuverlässigkeit und Rechtsgrundlagen im Bewachungsgewerbe.
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer: Fundierte Kenntnisse im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten und der Handhabung von Panikmodi.
- Kenntnis der Objektgegebenheiten: Vertrautheit mit den Flucht- und Rettungsplänen, den Standorten der Hauptabschaltvorrichtungen (Gas, Strom) sowie den Meldeketten.
Was gehört zu den konkreten Aufgaben vor Ort?
Die Aufgaben einer Brandwache der Gefling Gruppe gehen weit über das reine „Ausschau halten“ hinaus. Unsere Einsatzkräfte agieren präventiv und im Ernstfall hochkonzentriert:
- Präventive Kontrolle: Überprüfung, ob Feuerlöscher betriebsbereit und Fluchtwege sowie Notausgänge frei von Hindernissen sind.
- Kontinuierliche Bestreifung: Regelmäßige Kontrollgänge durch gefährdete Abschnitte mit Einsatz moderner Messtechnik (z. B. Wärmebildkameras).
- Erstbekämpfung von Entstehungsbränden: Sofortiger Einsatz passender Löschmittel bei Rauchentwicklung oder Flammenbildung.
- Alarmauslösung & Evakuierung: Unverzügliche Alarmierung der Feuerwehr (112) und Einleitung geordneter Evakuierungsmaßnahmen.
- Lückenlose Dokumentation: Führung eines genauen Doku-Protokolls für Behörden und Sachversicherer.
Risiko vermeiden: Warum Eigenregie oft teuer wird
Viele Betriebsinhaber versuchen bei Ausfall von Sicherheitstechnik, eigene Mitarbeiter als Brandwache einzusetzen. Dies birgt erhebliche Haftungsrisiken: Tritt ein Schadensfall ein und die eingesetzten Personen verfügen nicht über die nötigen Qualifikationsnachweise oder Arbeitsanweisungen, verweigern Sachversicherer häufig die Schadensregulierung.
Ihr verlässlicher Partner für Brandwachen im Oldenburger Münsterland
Ob geplante Abschaltung der BMA im Gewerbepark oder Notfalleinsatz nach einem technischen Defekt: Die Gefling Gruppe stellt kurzfristig geschultes Personal für Brandwachen in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und der gesamten Region Weser-Ems.
Benötigen Sie eine zertifizierte Brandwache für Ihren Betrieb oder Ihr Event?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zu den behördlichen Auflagen und stellen die Einsatzbereitschaft Ihres Objekts sicher.
